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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sarah Norwyn · Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen, die unter der Marke Sarah Norwyn angeboten und erbracht werden.

Sarah Norwyn ist eine Geschäftsmarke von Mokkaa. Nachfolgend wird die Leistungserbringerin als „Auftragnehmerin“ und die buchende Person bzw. das buchende Unternehmen als „Auftraggeber:in“ bezeichnet.

Das Angebot richtet sich insbesondere an Unternehmen, Selbstständige, Studios, Designer:innen und Agenturen. Leistungen können sowohl direkt für die Auftraggeber:in als auch im Rahmen einer White-Label-Zusammenarbeit für deren Kund:innen erbracht werden.

Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen abweichen.

2. Leistungen und Projektumfang

Die Auftragnehmerin bietet insbesondere Website Weeks, Design Weeks, White Label Design, Showit Website Design & Development sowie ergänzende Leistungen und Add-ons wie Website Copywriting und AI Imagery an.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Angebot, Package, Angebotsschreiben, Buchungsprozess oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

Eine Website Week bzw. Design Week bezeichnet einen exklusiv reservierten Projektzeitraum, in dem die vereinbarten Leistungen fokussiert bearbeitet werden.

Der Umfang richtet sich nicht ausschließlich nach einer bestimmten Anzahl von Seiten oder Deliverables, sondern nach dem vor Projektbeginn vereinbarten Scope, dem vorhandenen Content und der innerhalb des reservierten Zeitraums realistisch umsetzbaren Komplexität.

Zusätzliche Leistungen sind nur dann Bestandteil des Projekts, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3. Vertragsschluss und Buchung

Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Auftraggeber:in ein Angebot oder Package verbindlich annimmt bzw. bucht und – sofern vorgesehen – die erste Zahlung leistet.

Mit der verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Projektzeitraum für die Auftraggeber:in reserviert.

Die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich, vor Vertragsschluss zu prüfen, ob Leistungsumfang, Voraussetzungen und Projektzeitraum für das jeweilige Projekt geeignet sind.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung einer Website Week oder Design Week in zwei Teilzahlungen. Die erste Zahlung wird mit der Buchung fällig und bestätigt die verbindliche Reservierung des Projektzeitraums. Die zweite Teilzahlung ist spätestens sieben Tage vor Beginn des reservierten Projektzeitraums fällig.

Individuell vereinbarte Zahlungspläne bleiben unberührt.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, mit der Leistungserbringung, dem Launch, der Übertragung oder der finalen Übergabe zu warten, solange fällige Zahlungen nicht vollständig eingegangen sind.

Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Projektumfangs können separat angeboten und berechnet werden.

5. Projektvorbereitung und Mitwirkungspflichten

Website Weeks und Design Weeks setzen eine rechtzeitige Projektvorbereitung voraus.

Alle für die Umsetzung erforderlichen Inhalte, Materialien, Entscheidungen, Informationen und Zugänge müssen zu den im Projektablauf kommunizierten Fristen vollständig bereitgestellt werden. Dazu gehören insbesondere finale Texte, Bilder, Logos, Brand Assets, Fonts, Seitenstruktur, Links, Zugangsdaten, Embed Codes, technische Informationen sowie erforderliche Freigaben.

Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, müssen die für das Projekt erforderlichen Inhalte spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Kick-off Call vollständig vorliegen.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vor Projektbeginn zu prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die sinnvolle Durchführung des gebuchten Projektzeitraums erfüllt sind.

Die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich, dass von ihr oder ihren Endkund:innen bereitgestellte Inhalte sachlich korrekt sind und rechtmäßig verwendet werden dürfen.

6. Fehlende Inhalte vor Projektstart

Fehlen wesentliche Inhalte, Zugänge, Entscheidungen oder Freigaben und ist dadurch eine sinnvolle Durchführung der gebuchten Website Week bzw. Design Week nicht möglich, ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, das Projekt wie geplant zu beginnen.

In diesem Fall kann der reservierte Projektzeitraum verschoben werden. Ein Ersatztermin richtet sich nach der nächsten verfügbaren Kapazität der Auftragnehmerin.

Für eine durch fehlende oder verspätete Mitwirkung der Auftraggeber:in verursachte Verschiebung kann eine Umbuchungspauschale von 15 % des vereinbarten Projektpreises, maximal jedoch EUR 500, berechnet werden. Bereits erbrachte Leistungen und ausdrücklich angefallene Fremdkosten bleiben zusätzlich vergütungspflichtig. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den neuen Projekttermin angerechnet.

Sind lediglich einzelne, für den Projektstart nicht wesentliche Inhalte ausständig, kann die Auftragnehmerin nach eigenem Ermessen mit den vorhandenen Materialien beginnen. Der innerhalb der reservierten Week umsetzbare Umfang oder der Fertigstellungstermin kann sich dadurch entsprechend verändern.

7. Website Week und Design Week – Zeitrahmen

Website Weeks und Design Weeks sind intensive, zeitlich reservierte Arbeitsformate. Die Bezeichnung „Week“ beschreibt den vorgesehenen fokussierten Projektzeitraum, stellt jedoch keine Garantie dar, dass unabhängig vom Projektverlauf und von äußeren Umständen sämtliche Leistungen zwingend innerhalb dieser Kalenderwoche abgeschlossen werden.

Ziel der Auftragnehmerin ist die Fertigstellung des vorab vereinbarten Leistungsumfangs innerhalb des reservierten Projektzeitraums.

Voraussetzung hierfür sind insbesondere vollständige und rechtzeitig bereitgestellte Inhalte und Zugänge, zeitnahe Rückmeldungen und Freigaben, ein unveränderter Projektumfang, funktionierende externe Systeme und Dienste sowie das Ausbleiben unvorhersehbarer Umstände.

Kann das Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber:in oder deren Endkund:innen zuzurechnen sind, nicht innerhalb der gebuchten Week abgeschlossen werden, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Verlängerung oder einen unmittelbar anschließenden Ersatzzeitraum.

Notwendige Arbeiten außerhalb des reservierten Zeitraums können abhängig von der Verfügbarkeit der Auftragnehmerin separat vereinbart und berechnet werden.

8. Designprozess, Feedback und Freigaben

Die Auftragnehmerin arbeitet grundsätzlich nach einer fokussierten One-Concept-Philosophie. Anstatt mehrere vollständige Designrichtungen parallel zu entwickeln, wird eine strategisch passende Designrichtung ausgearbeitet.

Bei Website-Projekten kann zunächst die Homepage oder eine andere definierte Hauptseite als visuelle Grundlage entwickelt werden. Nach deren Freigabe wird die bestätigte Designrichtung auf die weiteren vereinbarten Seiten übertragen.

Feedback und Korrekturen erfolgen grundsätzlich innerhalb des gebuchten Projektzeitraums und werden in den laufenden Designprozess integriert.

Mit der Freigabe einer Projektphase gilt die entsprechende gestalterische Richtung als bestätigt.

Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während des reservierten Projektzeitraums regelmäßig erreichbar zu sein und notwendige Rückmeldungen und Freigaben innerhalb eines für den Projektablauf angemessenen Zeitraums zu erteilen.

Verzögerungen durch verspätetes Feedback, ausstehende Freigaben, nachträgliche Inhaltsänderungen oder fehlende Zugänge verlängern den reservierten Projektzeitraum nicht automatisch.

Kann aufgrund solcher Verzögerungen nicht sinnvoll weitergearbeitet werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, andere Arbeiten vorzuziehen und die noch offenen Leistungen zum nächstmöglichen verfügbaren Zeitpunkt fortzusetzen. Zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Mitteilung separat berechnet werden.

9. Änderungen des Projektumfangs

Der vor Projektbeginn vereinbarte Leistungsumfang bildet die Grundlage für Zeitplanung und Preis.

Nachträglich gewünschte zusätzliche Seiten, Funktionen, Designvarianten, Integrationen, umfangreiche Contentänderungen, grundlegende Richtungsänderungen nach erfolgter Freigabe oder sonstige Erweiterungen gelten als Scope Change.

Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeber:in, wenn eine gewünschte Änderung den vereinbarten Umfang überschreitet.

Zusätzliche Leistungen können – nach Abstimmung – innerhalb der Week umgesetzt werden, sofern ausreichend Zeit vorhanden ist, gegen andere Leistungen aus dem vereinbarten Umfang getauscht oder separat angeboten und zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.

10. Verschiebung durch die Auftraggeber:in

Website Weeks und Design Weeks werden im Voraus exklusiv reserviert. Gewünschte Terminverschiebungen sind daher so früh wie möglich schriftlich mitzuteilen und nur abhängig von der Verfügbarkeit der Auftragnehmerin möglich.

Bei einer Verschiebung mehr als 30 Tage vor Projektbeginn kann der Termin einmalig ohne Umbuchungsgebühr verschoben werden.

Bei einer Verschiebung 15 bis 30 Tage vor Projektbeginn kann eine Umbuchungspauschale von 10 % des vereinbarten Projektpreises berechnet werden.

Bei einer Verschiebung 8 bis 14 Tage vor Projektbeginn kann eine Umbuchungspauschale von 20 % des vereinbarten Projektpreises berechnet werden.

Bei einer Verschiebung sieben Tage oder weniger vor Projektbeginn kann eine Umbuchungspauschale von 30 % des vereinbarten Projektpreises berechnet werden.

Bereits erbrachte Leistungen und ausdrücklich für das Projekt angefallene Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet.

Bereits geleistete Zahlungen werden – abzüglich allfälliger geschuldeter Beträge – auf den neuen Termin angerechnet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11. Kündigung oder Stornierung durch die Auftraggeber:in

Die Auftraggeber:in kann die Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beenden.

Bereits bis zur Beendigung erbrachte Leistungen, entstandene Fremdkosten und sonstige geschuldete Beträge werden entsprechend dem bis dahin entstandenen Aufwand abgerechnet.

Erfolgt die Beendigung zu einem Zeitpunkt, zu dem der Projektzeitraum bereits verbindlich reserviert wurde und kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann, bleiben gesetzliche Ansprüche der Auftragnehmerin auf Ersatz eines durch eine Beendigung zur Unzeit entstandenen Schadens vorbehalten.

Bereits geleistete Zahlungen werden mit offenen Ansprüchen verrechnet. Ein darüber hinausgehendes Guthaben wird zurückerstattet.

Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt.

12. Verhinderung der Auftragnehmerin

Kann die Auftragnehmerin den vereinbarten Projektzeitraum aufgrund von Krankheit, Unfall, familiären Notfällen oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Projekts wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, nicht oder nicht vollständig einhalten, informiert sie die Auftraggeber:in so früh wie möglich.

In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Projektzeitraum angemessen zu unterbrechen, zu verlängern oder auf den nächstmöglichen verfügbaren Termin zu verschieben.

Bereits geleistete Arbeiten bleiben Bestandteil des Projekts und werden bei Fortsetzung berücksichtigt. Aus einer solchen angemessenen Verschiebung entstehen der Auftraggeber:in keine zusätzlichen Projektkosten.

Ist eine Fortsetzung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich, können die Parteien die Zusammenarbeit hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen beenden. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten werden abgerechnet; ein verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet.

Weitergehende Schadenersatzansprüche aufgrund einer unverschuldeten Verzögerung oder Verschiebung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

13. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die vorübergehende Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Hierzu können insbesondere erhebliche technische Ausfälle, längerfristige Störungen wesentlicher Plattformen oder Hostinganbieter, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Strom- oder Internetausfälle sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst zeitnah. Der Projektzeitraum verlängert oder verschiebt sich in angemessenem Umfang.

14. Projektpause und fehlende Mitwirkung

Reagiert die Auftraggeber:in trotz notwendiger Rückfrage oder Aufforderung über einen längeren Zeitraum nicht und kann das Projekt dadurch nicht sinnvoll fortgeführt werden, darf die Auftragnehmerin das Projekt vorübergehend pausieren.

Bei Website Weeks und Design Weeks gilt der ursprünglich reservierte Projektzeitraum dadurch nicht automatisch als verlängert.

Eine spätere Wiederaufnahme erfolgt abhängig von den verfügbaren Kapazitäten der Auftragnehmerin.

Entsteht durch die Wiederaufnahme zusätzlicher Organisations-, Einarbeitungs- oder Projektmanagementaufwand, kann dieser nach vorheriger Mitteilung zusätzlich berechnet werden.

15. White-Label-Zusammenarbeit

Bei White-Label-Projekten erfolgt die Leistung im Hintergrund für die Auftraggeber:in bzw. deren Studio oder Agentur.

Die Auftragnehmerin tritt gegenüber den jeweiligen Endkund:innen grundsätzlich nicht als eigenständige Marke auf. Auf Wunsch kann sie für einzelne Projektphasen direkt mit Endkund:innen kommunizieren und dabei als Teil des Teams der Auftraggeber:in auftreten. Die konkrete Form der Kommunikation wird vorab abgestimmt.

Bei White-Label-Projekten ist ausschließlich die buchende Auftraggeber:in Vertragspartnerin der Auftragnehmerin.

Wünsche, Feedback und Freigaben der Endkund:innen werden grundsätzlich über die Auftraggeber:in koordiniert, sofern keine direkte Kommunikation vereinbart wurde.

Änderungen oder zusätzliche Wünsche von Endkund:innen erweitern den vereinbarten Leistungsumfang nicht automatisch.

Die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich, gegenüber ihren Endkund:innen keine Leistungen, Fristen, Revisionen oder Ergebnisse im Namen der Auftragnehmerin zuzusagen, die nicht zuvor mit der Auftragnehmerin abgestimmt wurden.

Die Auftraggeber:in bleibt gegenüber ihren eigenen Kund:innen für Vereinbarungen verantwortlich, die außerhalb des mit der Auftragnehmerin vereinbarten Leistungsumfangs liegen.

16. Inhalte und Rechte Dritter

Die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihr oder ihren Endkund:innen bereitgestellten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Fotografien, Videos, Logos, Fonts, Illustrationen, Marken, Kundendaten und sonstige bereitgestellte Materialien.

Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit oder Lizenzierung der bereitgestellten Inhalte zu überprüfen.

Rechte und Lizenzen Dritter, beispielsweise für Fonts, Stockmaterial, Software, Plugins, Showit, AI-Tools oder andere externe Assets und Dienste, richten sich nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.

17. Nutzungsrechte am Design

Nach vollständiger Bezahlung erhält die Auftraggeber:in zeitlich und räumlich unbegrenzte kommerzielle Nutzungsrechte am finalen, individuell für das Projekt erstellten Design.

Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung, kommerzielle Nutzung, Übergabe an eigene Kund:innen, White-Label-Nutzung unter dem eigenen Namen sowie die weitere Bearbeitung und Anpassung des finalen Designs.

Nicht Bestandteil dieser Rechteübertragung sind nicht ausgewählte Entwürfe, Zwischenstände, interne Arbeitsdateien, verworfene Konzepte oder sonstige nicht als finale Leistung übergebene Materialien.

Rechte und Lizenzen Dritter bleiben unberührt.

18. Showit und externe Systeme

Bei Showit-Projekten benötigt die jeweilige Website für die dauerhafte Nutzung einen entsprechenden Showit Account und ein aktives Showit-Abonnement.

Kosten für Showit, Domains, Consent-Management-Systeme, Newsletter-Anbieter, Buchungssysteme, Fonts, Stockmaterial oder sonstige externe Dienste sind nicht im Projektpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Externe Systeme können im vereinbarten Umfang integriert werden, sofern diese bereits eingerichtet und die erforderlichen Zugänge, Links oder Embed Codes vorhanden sind.

Die vollständige Einrichtung oder Konfiguration externer Plattformen ist nur Bestandteil des Projekts, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisänderungen, technische Änderungen, Ausfälle oder die Einstellung von Diensten durch Drittanbieter übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung.

19. Domain, Launch und bestehende Websites

Ist ein Website-Launch oder eine Domain-Verbindung vereinbart, kann eine bestehende Website während der technischen Umstellung vorübergehend oder dauerhaft offline gehen.

Die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich, benötigte Inhalte einer bestehenden Website vor Beginn der Umstellung zu sichern bzw. ihre Endkund:innen rechtzeitig darauf hinzuweisen.

Während der Umstellung kann vorübergehend eine Coming-Soon-Seite eingesetzt werden.

Für technische Verzögerungen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin, beispielsweise durch Domainprovider, DNS-Änderungen, Showit oder andere Drittanbieter, kann kein verbindlicher Zeitpunkt garantiert werden.

20. Basic SEO

Sofern im jeweiligen Package enthalten, können grundlegende On-Page-Maßnahmen wie SEO Page Titles und Meta Descriptions, eine semantische Überschriftenstruktur H1–H3, eine Mobile-First Inhaltsstruktur sowie sauber organisierte und benannte Showit Pages und Canvases umgesetzt werden.

Eine individuelle SEO-Strategie, professionelle Keyword-Recherche, laufende SEO-Betreuung oder die Zusicherung bestimmter Rankings, Besucherzahlen oder geschäftlicher Ergebnisse ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

21. AI-gestützte Leistungen und AI Imagery

Im kreativen und redaktionellen Prozess können AI-gestützte Tools zur Ideenfindung, Recherche, Strukturierung, Textentwicklung oder visuellen Konzeption eingesetzt werden.

Bei ausdrücklich gebuchter AI Imagery können generative Systeme zur Erstellung der finalen Visuals eingesetzt werden.

Aufgrund des generativen Entstehungsprozesses können einzelne Details, Personen, Objekte, Architektur, Schrift oder Kompositionen variieren und nicht immer exakt reproduziert werden. AI Imagery ersetzt insbesondere bei sehr spezifischen Produkt-, Portrait- oder Dokumentationsanforderungen nicht zwingend klassische Fotografie.

Nicht ausgewählte Varianten und Zwischenstände sind nicht Bestandteil der finalen Übergabe.

Für die Nutzung eingesetzter Drittanbieter und AI-Systeme gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungs- und Lizenzbedingungen.

22. Website Copywriting

Sofern Website Copywriting gebucht wurde, erfolgt die Texterstellung auf Grundlage der von der Auftraggeber:in bereitgestellten Informationen zu Unternehmen, Positionierung, Leistungen, Zielgruppe und Brand Voice.

Die Auftraggeber:in bleibt für die sachliche Richtigkeit insbesondere von Leistungsbeschreibungen, Preisen, fachlichen Aussagen, Referenzen und rechtlich relevanten Angaben verantwortlich.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst das Copywriting keine umfassende SEO-Strategie oder professionelle Keyword-Recherche.

Im kreativen und redaktionellen Prozess können AI-gestützte Tools eingesetzt werden. Finale Texte werden von der Auftragnehmerin kuratiert und auf das jeweilige Projekt abgestimmt.

23. Rechtliche Inhalte und Datenschutz

Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung.

Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Texte, AGB, Widerrufsbelehrungen und sonstige rechtlich erforderliche Inhalte sind von der Auftraggeber:in bzw. deren Endkund:innen bereitzustellen und gegebenenfalls rechtlich prüfen zu lassen.

Die Auftragnehmerin kann bereitgestellte Rechtstexte technisch in die Website integrieren, übernimmt jedoch keine Verantwortung für deren rechtliche Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit.

Auch die technische Einrichtung eines Consent-Management- oder Cookie-Tools stellt keine rechtliche Prüfung der Website dar.

24. Testing, Freigabe und Veröffentlichung

Vor der finalen Veröffentlichung erhält die Auftraggeber:in die Möglichkeit, die Website bzw. die vereinbarten Leistungen zu prüfen.

Mit der ausdrücklichen Freigabe bestätigt die Auftraggeber:in, dass Design, Inhalte und Umsetzung im Wesentlichen dem vereinbarten Stand entsprechen.

Erkennbare technische Fehler innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sollen zeitnah mitgeteilt werden und werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums korrigiert.

Kleinere technische Fehler, die die wesentliche Nutzung der Website nicht verhindern, berechtigen nicht dazu, die gesamte Freigabe oder fällige Zahlung zurückzuhalten.

Subjektive Geschmacksänderungen nach erfolgter Designfreigabe stellen keinen technischen Mangel dar.

25. Übergabe, Datensicherung und Zugangsdaten

Nach Projektabschluss werden die vereinbarten finalen Materialien bzw. Zugänge bereitgestellt. Dazu können insbesondere Tutorial-Videos, Zugangsinformationen, Website-Dateien, Brand Mockups oder weitere Übergabematerialien gehören.

Von der Auftragnehmerin bereitgestellte Projektdateien werden für sechs Monate nach Projektabschluss gespeichert bzw. über den verwendeten Cloud-Speicher bereitgestellt. Eine dauerhafte Archivierung ist nicht geschuldet.

Die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich, alle benötigten Dateien innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und dauerhaft selbst bzw. für ihre Endkund:innen zu sichern.

Für die Zusammenarbeit bereitgestellte Zugangsdaten werden ausschließlich im für das Projekt erforderlichen Umfang verwendet. Nach Projektabschluss wird empfohlen, vorübergehend bereitgestellte Passwörter zu ändern.

26. Änderungen nach der Übergabe

Nach Übergabe bzw. Freigabe der Website liegt die Verantwortung für spätere Änderungen grundsätzlich bei der jeweiligen Accountinhaber:in.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler oder Funktionsbeeinträchtigungen, die nach der Übergabe insbesondere durch Änderungen der Auftraggeber:in, Endkund:innen oder Dritter, neue Integrationen, Änderungen externer Plattformen oder unsachgemäße Bearbeitung entstehen.

Eine spätere Fehlerbehebung, Wiederherstellung, Wartung oder Erweiterung kann separat beauftragt und berechnet werden.

27. Gewährleistung und Haftung

Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt.

Die Auftragnehmerin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden aufgrund von Ausfällen oder Änderungen externer Dienste ausgeschlossen.

Es wird keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Umsätze, Conversion Rates, Rankings, Besucherzahlen oder sonstige geschäftliche Erfolge übernommen.

Zwingende gesetzliche Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen bleiben unberührt.

28. Vertraulichkeit und Portfolio

Vertrauliche Informationen, Zugangsdaten und nicht öffentliche Geschäftsinformationen werden vertraulich behandelt und nicht ohne Berechtigung veröffentlicht.

Bei White-Label-Projekten behandelt die Auftragnehmerin die Zusammenarbeit grundsätzlich vertraulich und veröffentlicht das Projekt nicht unter eigenem Namen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei direkten Kundenprojekten darf die Auftragnehmerin finale Arbeiten nach deren Veröffentlichung grundsätzlich als Referenz im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website und in Social Media zeigen, sofern vor Projektbeginn nichts anderes vereinbart wurde.

29. Kommunikation

Die projektbezogene Kommunikation kann über die im jeweiligen Projekt vereinbarten Kanäle erfolgen, insbesondere E-Mail, WhatsApp, Projektplattformen oder Video-Calls.

Für rechtlich oder organisatorisch wesentliche Mitteilungen, insbesondere Terminverschiebungen oder Projektbeendigungen, kann die Auftragnehmerin eine Mitteilung in Textform verlangen.

30. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

Es gilt Schweizer Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte bzw. wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.


Sarah Norwyn® ist ein White Label Design Studio für Designerinnen und Agenturen. Mit über zwölf Jahren Designerfahrung unterstütze ich Kreativstudios bei Showit Webdesign, AI Brand Imagery, Brand Design und Creative Direction – projektweise, als fokussierte Design Week oder in laufender Zusammenarbeit. Professionell umgesetzt, vertraulich und auf Wunsch vollständig im Namen deines Studios.

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